Allgemeine Nutzung
Das Logo der 1250-Jahr-Feier darf von ortsansässigen Vereinen, die im Rahmen des Jubiläums Veranstaltungen ausrichten, ohne gesonderte Genehmigung verwendet werden. Das Logo darf in diesem Zusammenhang für die Bewerbung der jeweiligen
Events genutzt werden.
Nutzung durch die Presse und Bands
Pressevertreter und auftretende Bands sind ebenfalls berechtigt, das Logo für die Berichterstattung und die Bewerbung ihrer Auftritte im Rahmen der Feierlichkeiten zu nutzen.
Nutzung durch Sponsoren
Offizielle Sponsoren der 1250-Jahr-Feier dürfen das Logo zur Kommunikation ihres Engagements im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten verwenden, etwa auf ihrer Website, in Pressemitteilungen oder auf Werbemitteln. Die Nutzung ist
nur im Zusammenhang mit dem Sponsoring zulässig. Eine gesonderte Zustimmung durch den Verein 1250 Jahre Herrsching e.V. kann im Einzelfall erforderlich sein.
Einschränkungen der Nutzung
Jegliche Verwendung des Logos außerhalb der direkten Bewerbung von Veranstaltungen im Rahmen des Jubiläums ist untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung durch den Verein 1250 Jahre Herrsching e.V. vor. Insbesondere
die Nutzung zu kommerziellen Zwecken außerhalb des Jubiläums ist nicht gestattet.
Unveränderte Verwendung
Das Logo darf nicht verändert, verfremdet oder in Teilen verwendet werden. Es ist ausschließlich in der bereitgestellten Form zu nutzen.
Widerrufsvorbehalt
Der Verein 1250 Jahre Herrsching e.V. behält sich das Recht vor, die Nutzung des Logos jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen – insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung oder wenn eine Veränderung der Rahmenbedingungen dies
erforderlich macht.